Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Geschäftsbereich der Netcom AG, Unterfeldstrasse 1-3, 8340 Hinwil (Schweiz), (nachfolgend «Firma»). Die Firma besitzt und betreibt die Website www.netcomag.ch und erbringt entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen in allen Bereichen der Fiberoptik. Zudem bietet die Firma allgemeine Beratungsdienstleistungen, namentlich Schulungen an. Des weiteren verkauft die Firma Produkte im obengenannten Bereich.
Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
II. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen aus Verträgen oder vorvertraglichen Verhältnissen mit der Firma nicht berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht und ein Verrechnungsrecht stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche von der Firma schriftlich anerkannt oder durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt sind. Für die Auslegung von Handelsklauseln massgebend sind die INCOTERMS in ihrer jeweils gültigen Fassung.
III. Bestellungen
a. Der Vertragsschluss betreffend die im E-Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen erfolgt elektronisch. Zum Abschluss des Bestellvorganges wird der Kunde aufgefordert, durch Klicken des "zahlungspflichtig Bestellen" Buttons, den entsprechenden Vertragsabschluss zu bestätigen.b. Bestellung aus dem E-Shop, werden innerhalb von 3 Tagen mit dem Dokument «Auftragsbestätigung» als von Netcom AG akzeptiert bestätigt. Dieses Dokument gilt als Kaufvertrag. Sollte der Kunde keine Bestätigung erhalten, hat er dies Netcom AG zu melden. Das Dokument ist vom Käufer auf den Inhalt zu überprüfen. Sollte es, insbesondere eine Abweichung von bestellten Produkten, inkorrekten Kundenadressen oder sonstigen vereinbarten Konditionen enthalten, ist dies unverzüglich, spätestens mit einer Frist von 2 Tagen der Netcom AG zu melden. Wird dies unterlassen, so akzeptiert der Käufer den Auftrag mit all seinen Folgen.
IV. Lieferungen
c. Die Lieferverpflichtung von Netcom AG steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mängelfreier Belieferung durch Vorlieferanten. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle, auch auf Seiten der Vorlieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien Netcom AG für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht bzw. Einhaltung von Lieferterminen. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so ist der Käufer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten.
d. Die Lieferungen erfolgen ab Auslieferungslager Netcom AG. Liefertermine sind eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig dem Spediteur oder Frachtführer übergeben worden ist.
e. Kommt Netcom AG mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf von fünf Werktagen seit Lieferdatum vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt ist durch Mitteilung an folgende Adresse anzuzeigen: info@netshop24.ch. Ein Vertragsrücktritt ist möglich solange die Ware noch nicht dem Frachtführer übergeben wurde. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der Ziffer X zu.
f. Der Käufer kann bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen (seit Erhalt) auf eigenen Kosten an Netcom AG gemäss Angaben auf dem Retourenschein zurücksenden. Die Erstattung des Kaufpreises (100%) erfolgt nach Eingang der zurückgesandten Ware in Originalverpackung. Bei Rückversand unbeschädigter Ware ohne Originalverpackung erhält der Kunde 80% des Kaufpreises zurück erstattet. Bei Rückversand beschädigter Ware erfolgt keine Rückerstattung.
V. Preise
a. Die Preise von Netcom AG gelten, wenn nicht anders vereinbart, inklusive Versand und Mehrwertsteuer.
b. Preise aus dem E-Shop sind verbindlich.
VI. Zahlung
Die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder PayPal bei Abschluss des Bestellvorganges. Die Ware wird erst nach Eingang der Zahlungsbestätigung geliefert.
VII. Verpackung
Verpackungsmaterial wie Holzverschläge, Einwegpaletten, Einweg-Kabeltrommeln, sowie alle Arten von Karton- und Plastikverpackungen, müssen wenn nichts anderes vereinbart, vom Käufer auf eigene Kosten entsorgt werden.
VIII. Gewährleistung
a. Netcom AG garantiert, dass die gelieferten Gegenstände bei Gefahrenübergang nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vertraglich bestimmten Gebrauch aufheben oder mindern und dass die Gegenstände bei Gefahrenübergang die zugesicherten Eigenschaften haben.
b. Eigenschaftszusicherungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden und bedürfen stets der Schriftform. Der Käufer hat die Pflicht gelieferte Produkte nach Erhalt zu prüfen. Mängel eines gelieferten Gegenstandes sind vom Käufer unverzüglich schriftlich zu rügen. Treten Mängel, erst bei der Inbetriebnahme des Produkts auf, sind diese ebenfalls unverzüglich zu rügen. Die Mängelrüge muss an info@netshop24.ch erfolgen. Unverzichtbar sind Fotos des besagten Mangels, zusätzlich bedarf es einer ausführlichen Beschreibung des Mangels.
c. Bei berechtigter Mängelrüge gilt folgendes:
- Netcom AG beseitigt den bestehenden Mangel oder liefert dem Käufer einen mangelfreien Ersatzgegenstand.
- Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung haben innerhalb angemessener Frist zu erfolgen.
- Erfolgen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und lässt Netcom AG eine vom Käufer zu setzende Nachfrist verstreichen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
- Zur Geltendmachung von Schadenersatzanspruch ist der Käufer nur in den in Ziffer X geregelten Fällen berechtigt.
d. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, nicht auf Mängel/Schäden, die nach Gefahrübergang als Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, und nicht auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Käufer oder von Dritten Änderungen oder Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
e. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung des mangelhaften Gegenstandes.
IX. Haftung
a. Eine Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, besteht für Netcom AG sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschafen sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfallschäden, sind von Netcom AG bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur dann und insoweit zu ersetzen, als sie vertragstypisch sind und bei Vertragsabschluss für Netcom AG vorhersehbar und berechenbar waren.
X. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
a.Sofern Dritte wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch von Netcom AG gelieferte und vertragsgemäss genutzte Gegenstände gegen den Käufer berechtigte Ansprüche geltend machen, haftet Netcom AG gegenüber dem Käufer wie folgt:
b.Netcom AG wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder den gelieferten Gegenstand so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, oder einen Ersatzgegenstand liefern. Ist dies Netcom AG nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so hat Netcom AG den Gegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nur in den in Ziffer X genannten Fällen zu.
c.Die unter a) geregelten Verpflichtungen von Netcom AG bestehen nur dann, wenn der Käufer Netcom AG über die geltend gemachten Ansprüche Dritter unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich verständigt, eine Verletzung gegenüber dem Dritten nicht anerkennt und Netcom AG alle Abwehrmassnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
d.Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn und soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, wenn und soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von Netcom AG nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der betreffende Gegenstand vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von Netcom AG gelieferten Gegenständen eingesetzt wird.
XI. Produktinformationen & Produktfotos
a. Informationen von Netcom AG betreffend der Funktion und den Gebrauch von Gegenständen gelten in Ermangelung anders lautender Vereinbarungen nur als allgemeine Richtlinien. Da die Produkte von Netcom AG ein vielfältiges Anwendungsspektrum haben und in sehr verschiedener Weise verwendet werden können, obliegt es dem Käufer, die Gegenstände selbst sorgfältig zu erproben und deren Eignung für den beabsichtigten Zweck in Eigenversuchen festzustellen. Netcom AG kann den Käufer dabei in der Regel nur auf die Anwendung bezogen unterstützen.
b. Produktfotos in Katalogen, Datenblättern, und weiterem Dokumentationsmaterial, insbesondere im E-Shop und Website geben einen ungefähren Eindruck des Produkts wieder. Die Abbildung dient keinesfalls als Referenz für genaue Spezifikationen, wie Grösse, Kapazität oder weitere Eigenschaften.
c. Jede Art der Nutzung unseres Bildmaterials bedarf unserer Zustimmung. Eine Freigabeerklärung erfolgt schriftlich nach Absprache des Nutzungshonorars und -zweckes. Mit Ausnahme der Nutzung zum vereinbarten Gebrauch bleiben sämtliche Rechte an den Bildern (Eigentum, Urheberrecht) bei der Netcom AG.
d. Eine Bildnutzung darf nur im Rahmen des vereinbarten Zweckes und Umfanges vorgenommen werden.
e. Jede Verwendung ohne schriftliche Zustimmung oder, die vom schriftlich vereinbarten Nutzungszweck abweicht, hat eine Konventionalstrafe in der Höhe von 500.- CHF, pro reproduziertem Bild zur Folge. Weitergehende Schadenersatzforderungen der Netcom AG bleiben vorbehalten.
f. Die sinnenstellende oder diskriminierende Verwendung von unserem Bildmaterial ist verboten. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig.
g. Alle reproduzierten Bilder sind mit den Urheberrechtsangaben «Bild: © Netcom AG» zu versehen. Sollte der Urhebervermerk nicht unmittelbar beim reproduzierten Bild stehen, ist er so anzugeben, dass das Bild eindeutig dem Vermerk zugeordnet werden kann. Eine Unterlassung des Urhebervermerks berechtigt Netcom AG, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 500.- CHF, pro reproduziertem Bild zu berechnen.
XII. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtstand
a. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder einem Einzelvertrag ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Hinwil. Auf die Verträge zwischen Netcom AG und dem Käufer findet Schweizer Recht (OR) unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. Gerichtsstand ist Hinwil. Netcom AG kann gegen den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand Klage erheben. Das gilt auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozessen.
Hinwil, 1. September 2020
Netcom AG